Was muss ich als Pferdebesitzer beachten?

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Wer ein Pferd hat, der muss an einiges denken. Equidenpass, Versicherung, Meldepflicht?
Während das Thema Tierhahlterhaftpflichtversicherung sicher bei vielen den Gedanken auslöst „Das hat doch jeder“, so trifft das nicht immer zu. Vor allem wenn es um „Meldepflichten“ geht, wissen viele gar nicht so Recht woran sie alles denken müssen.
Wichtig ist mir vorab zu erwähnen, dass es bei manchen Dingen je nach Bundesland andere Regelungen geben kann. Das habe ich dann auch entsprechend im Beitrag erwähnt. Ich kann natürlich nur für Rheinland-Pfalz sprechen, daher bitte im Einzelfall abklären.

Versicherung
Mit dem Kauf eines Pferdes kommt man direkt zum ersten Thema – Versicherung. Es gibt unzählige Versicherungen: Tierhalterhaftpflicht-, Kranken-, OP-Versicherung etc.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in meinen Augen ein absolutes muss. Als Pferdehalter ist man haftbar, selbst wenn man nichts dafür kann. Als Beispiel kann man da z.B. folgenden Fall nehmen:
Die Pferde werden von Unbekannten aus der Koppel gelassen. Nun rennen diese frei herum und in Panik evtl. sogar auf die Straße. Dort kommt es zu einem Unfall wo im schlimmsten Fall jemand stirbt oder schwer verletzt wird.
Solch ein Szenario wünscht man natürlich niemandem, aber letztendlich zahlt man als Tierhalter die Kosten und die können einen ohne Haftpflichtversicherung in den Ruin treiben.
Glücklicherweise haben wir unsere Versicherung noch nie gebraucht, aber keine zu haben ist finde ich ein bisschen wie Russisches Roulette. Denn die Summe die durch so einen Unfall etc. zustande kommen kann, wird kaum einer mal eben auf dem Konto herumliegen haben.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist übrigens die einzige Versicherung, die wir für unsere Pferde haben. In wie weit sich eine Kranken- oder OP-Versicherung lohnt muss nun jeder für sich selbst entscheiden. Der Tierarzt ist zum Glück ein sehr seltener Besucher bei uns. Wer sich für so eine Versicherung entscheidet, sollte sich auf jeden Fall genau informieren, denn nicht immer wird alles übernommen. Blue ist nun 16 Jahre alt und seit ich arbeite habe ich monatlich immer Geld zur Seite gelegt falls mal etwas ist. Das Geld steht mir dann frei zur Verfügung ohne, dass ich mich mit einer Versicherung auseinandersetzen muss (was nun übernommen wird oder nicht). Ich weiß wie teuer der Tierarzt/eine OP werden kann und habe so ziemlich alle Eventualitäten versucht zu berücksichtigen. Ich habe die Verantwortung für mein Pferd und möchte nicht aufgrund fehlendem Geld, dass ich mein Pferd im Falle eines Falles nicht behandeln lassen kann. Man sollte sich daher genau erkundigen, was eine OP-Versicherung etc. wirklich abdeckt. Ich habe mich dagegen entschieden, aber das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Ob eine Versicherung sinnvoll ist, hängt daher m.M.n. von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Das kann man nicht pauschal für alle beantworten. Daher sollte man sich – auch wenn man keine abschließen möchte – definitiv auch mit den anderen Versicherungen auseinandersetzen.

Meldepflicht
Wer ein Pferd hat, muss dieses an verschiedenen Stellen melden. Jedes Pferd muss einen Equidenpass besitzen, dort muss der aktuelle Besitzer eingetragen sein. Daher ist es nach dem Kauf wichtig, dass man diese Änderung unverzüglich vornimmt. Je nach Verband kostet das natürlich etwas, aber man ist dazu verpflichtet diese Änderung vorzunehmen.
Mehr zur „Pferdekennzeichnung“: www.mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierkennzeichnung/
Näheres zur Tierkennzeichnung und Identifizierung: www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierkennzeichnung
(PDF Dokument: Auslegungshinweise zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern)

Was häufig vergessen wird ist, dass man seine Pferdehaltung ebenfalls bei der zuständigen Behörde (in Rlp: Veterinäramt (Kreisverwaltung)) anzeigen muss. Die Meldung dort ist kostenlos, Änderungen (Umzug etc.) sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Wer das nicht macht riskiert möglicherweise ein Bußgeld. Das gilt aber auch für andere „landwirtschaftliche“ Tiere. Es ist unerheblich ob die Tiere hobbymäßig oder gewerblich gehalten werden. Auch die Anzahl der gehaltenen Tiere ist egal. Sobald man ein solches Tier hält, muss dieses gemeldet werden (Katzen, Hunde, Meerschweinchen, Kanarienvögel etc. fallen nicht darunter).
Wichtig: Jeder Pferdebesitzer muss sein/e Pferd/e bei der Tierseuchenkasse (TSK) melden. Die Haltung der Pferde muss immer der Pferdehalter (= Verantwortlicher für die Haltung z.B. Betreiber Pensionsstall) beim Veterinäramt anzeigen.
Wer seine Tierhaltung beim Veterinäramt ordnungsgemäß gemeldet hat, bekommt anschließend eine Tierhalterregestriernummer. Unter Angabe dieser Nummer muss das Pferd dann bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Denn nur wer seine Tierhaltung auch bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, hat Anspruch auf die Leistung. I.d.R. muss dort noch ein Generalantrag gestellt werden. Je nach Bundesland erhebt die TSK Beiträge, diese sind sehr unterschiedlich. Ist die „Pferdekasse“ voll, dann kann es aber auch vorkommen, dass man einige Jahre keinen Beitrag zahlen muss. Egal ob ein Beitrag erhoben wird oder nicht, die Meldung an die Tierseuchenkasse muss trotzdem vorgenommen werden.
Steht das Pferd in Pension meldet der Pferdebesitzer die Tierhaltung über die Nummer des Stallinhabers.
Achtung: Hier gibt es tatsächlich je nach Bundesland andere Regelungen. Manche Bundesländer wollen, dass der Pensionsbetreiber die Pferde an die TSK meldet, in Rlp soll jeder Pferdebesitzer das selbst machen.
Egal ob Veterinäramt oder Tierseuchenkasse, der Besitzer/Halter des Tieres muss sich um die Meldung kümmern, das ist gesetzlich geregelt. Beide Stellen sind nicht verpflichtet Tierhalter anzuschreiben und auf ihre Meldepflicht hinzuweisen.

Merke:
Dein Pferd steht in Pension: Meldung bei der TSK mit der Tierhalterregestriernummer des Stallbesitzers
Du hältst Dein Pferd selbst: Meldung beim Veterinäramt und der TSK
Haltergemeinschaft: Ein Verantwortlicher meldet die Tierhaltung beim Veterinäramt, dieser bekommt eine Nummer und jeder Pferdebesitzer meldet über diese Nummer sein Pferd bei der TSK

Damit der Text einfacher zu lesen ist, habe ich die Rechtsgrundlagen, sowie die Gesetztestexte nicht zitiert. Wer sich allerdings dafür interessiert, kann diese hier nachlesen:
Equidenpass: § 44a Abs. 2 Satz 2 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Meldepflicht: § 26 ViehVerkV i.V.m. § 24 Abs. 4 Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) 
§ 1 i.V.m. § 2 Nr. 4 a) TierGesG
§ 20 TierGesG i.V.m. § 12 Abs. 1 und 4 Landestierseuchengesetz